I.
Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich
nach dem Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. in
weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen und
etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung
bzw. Erscheinen der Werbung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt
die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche
des Auftraggebers. 2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung
ist das Unternehmen nach seiner Wahl berechtigt, entweder
eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der
Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung
vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung
unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar
verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung
durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber
wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
zu. 3. Ein Fehler bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne
liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die
Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder
Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze
anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern
oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder
nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern
(Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider
und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs
des Unternehmens liegen, oder durch den Ausfall eines Servers,
der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert)
innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten
Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder
sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten
sind, hervorgerufen wird. 4. Sollten Fehler bei der Ausführung
eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt,
die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung
ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte
Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
II.
Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung,
dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber
von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den
von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat
und frei darüber verfügen kann. 2. Der Auftraggeber
stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen
Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-,
presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen
bei dem Unternehmen entstehen können. 3. Der Auftraggeber
ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung
der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen
Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung
angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt
das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels,
soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme
bei der Übermittlung auftreten. 4. Können Werbeaufträge
aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen,
nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte
Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft
dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften
oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche
gegen das Unternehmen. 5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen
Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten
oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten
aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen.
Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.
Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt
wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an
das Unternehmen zu zahlen.
III.
Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach
Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen,
die für das Unternemen eine Vertragsdurchführung
unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche
oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt. 2. Der Auftraggeber
hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung
informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den
Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Werbematerial
zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch
auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft
diem Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung
kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch
Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unternehmen bereits
entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers
sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des
Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen
den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
IV.
Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des
Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart
wurde. 2. Preisänderungen für die Durchführung
von Werbeschaltungen für vereinbarte und bestätigte
Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie von dem Unternehmen
einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt
werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht
zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt
der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
V.
Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen
erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten
ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen
erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese
werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen
ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Mit der Ertelung
des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser
Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
VI.
Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene
Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass
durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt
werden können. 2. Für Schadensersatz, gleich aus
welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur
dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten)
verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen
oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
VII.
Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität,
die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit
der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen. 2. Das
Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte
fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen
fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf
diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für
alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle
Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen,
sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten
Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
VIII.
Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder,
die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge
sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung
oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des
Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen
vor.
IX.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich
zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen
ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber
auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht
gelten zu machen. 2. Für die Vertragsabschlüsse
gilt schweizer Recht.
X.
Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Sollten einzelne Teile
der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XI.
Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug
auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer
nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung
eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen
oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender
früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere
Sicherheiten verlangen. 3. Kommt der Auftraggeber mit seiner
Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab
diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von Monatlich
5% zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren
Schaden nachweist. 4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse
zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung
zu erbringen.
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